Nach Ansicht des Landgerichts Hannover (Aktenzeichen: 1 O 59/09) stellen hohe Wellen keinen Reisemangel dar und berechtigen deshalb nicht zu einer Reduzierung des Reisepreises, informieren die Reiserechts-Experten von Auer Witte Thiel.
In dem Verfahren verlangten nach Informationen von Auer Witte Thiel die Urlauber ein Viertel des Reisepreises zurück. Die Kläger, eine dreiköpfige Familie, waren für insgesamt 27.000 Euro zwei Wochen auf die im Indischen Ozean gelegenen Seychellen gereist. Aufgrund des stürmischen Wetters seien die Wellen zu hoch zum Baden und Schnorcheln gewesen.
Das Gericht wies die Klage laut Auer Witte Thiel mit der Begründung ab, dass sich aus den Kataloginformationen zum üblichen Wetter auf den Seychellen kein umfassender Vertrauensschutz für den Kläger ergibt. Darüber hinaus ließe sich nicht feststellen, dass die fragliche Reisezeit grundsätzlich ungeeignet zum Baden oder Schnorcheln gewesen wäre oder der Reiseveranstalter ein zum Baden oder Schnorcheln geeignetes Wetter verbindlich zugesagt hätte, so Auer Witte Thiel.
Grundsätzlich, so die Reiserechtsexperten der Kanzlei Auer Witte Thiel, kann kein Urlauber erwarten, dass ein Veranstalter durch allgemeine Klimainformationen im Reisekatalog unvorhersehbare Einflüsse der Natur und deren Folgen ausschließen will oder kann. Schließlich könne der Reiseveranstalter auch keinen Einfluss auf derartige Naturereignisse wie schlechtes Wetter nehmen.